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   VGH Hessen, 16.08.1983 - II OE 67/82   

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https://dejure.org/1983,3619
VGH Hessen, 16.08.1983 - II OE 67/82 (https://dejure.org/1983,3619)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.08.1983 - II OE 67/82 (https://dejure.org/1983,3619)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. August 1983 - II OE 67/82 (https://dejure.org/1983,3619)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 15 B 2380/88

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

    Ebenso: Erdmann, a.a.O., 911 f; Zuleeg, JuS 1978, 240 (243 f); derselbe, Die Fraktionen in den kommunalen Vertretungskörperschaften, a.a.O., 145 (154); Hauenschild, Wesen und Rechtsnatur der parlamentarischen Fraktionen, 1968, S. 201 f; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band I, 2. Aufl. 1984, S. 1029; HessVGH, Urt. vom 16.8.1983 -- II OE 67/82 --, NVwZ 1984, 55, und Beschl. vom 2.8.1984, a.a.O., 210.
  • VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89

    Ausschluß aus einer Gemeinderatsfraktion

    Ein wichtiger Grund für den Ausschluß aus einer Fraktion liegt vor, wenn ein Fraktionsmitglied durch eine Abweichung in zentralen Fragen, auf den sich der politische Konsens bezieht, das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (Hess. VGH, Urteil vom 16.08.1983 -- 2 OE 67/82 -- NVwZ 1984, 55; Maunz in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand 27. Lieferung 11/1988, Art. 38 Rdnr. 12).
  • VGH Hessen, 05.01.1998 - 8 TG 3361/97

    Ausschluß eines Mitgliedes aus der Fraktion - Verfahren und inhaltliche

    Der politische Dissens zwischen dem einzelnen Fraktionsmitglied und der Fraktion kann so weit gehen, daß die Vertrauensbasis für eine gemeinsame Zusammenarbeit entfallen ist, was - wie ebenfalls bereits ausgeführt wurde - einen Ausschluß des Fraktionsmitglieds aus der Fraktion rechtfertigen kann (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 16. August 1983 - II OE 67/82 - NVwZ 1984, S. 5; Rothe, Die Fraktion in den kommunalen Vertretungskörperschaften, 1989, Rdnr. 119 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07

    Gemeinderatsfraktion; Ausschluss eines Mitgliedes wegen kritischer Äußerungen

    Dieser ist in der Regel materiell rechtmäßig, wenn jemand das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört, indem er bei einer zentralen Frage, auf die sich der politische Konsens bezieht, abweichend stimmt und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (HessVGH NVwZ 1990, 391; HSGZ 1987, 209; NVwZ 1984, 55; VG Wiesbaden HSGZ 1995, 109, 112) bzw. wenn der Einzelne in zentralen Bereichen abweicht oder in Kernfragen dissentiert, die große Linie der Fraktion verlässt, eine grobe Schädigung der Fraktion verursacht und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (VG Wiesbaden, 3. Kammer, 10.11.1994, AZ: 3/3 G 1094/94).
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